Was ist bei Eintritt eines Sterbefalls zu tun?
  Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist:
  • Arzt verständigen
    • dieser stellt die Todesbescheinigung aus
  • Bestattungsinstitut M. Reisegast verständigen (Tel.: 08638 - 9 42 90)
    • wir sind Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen dienstbereit und überführen den Verstorbenen vom Sterbeort zum Friedhof. Selbstverständlich kann ein Verstorbener auf Wunsch auch eine gewisse Zeit im Haus verbleiben.
  Wenn der Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim eingetreten ist:
  • zuerst uns verständigen!
    • Sie müssen nicht unbedingt selbst zum Krankenhaus kommen. Wir erledigen für Sie alle dort anfallenden Formalitäten und überführen dann zum jeweiligen Beerdigungsort.
  Folgende Unterlagen sollten Sie zum Beratungsgespräch für uns bereithalten

(Diese Unterlagen sind für uns notwendig, um bei den jeweiligen Standesämtern für Sie die Sterbeurkunden beantragen zu können)
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Personalausweis
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil und Personalausweis
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis.
  • Graburkunde, wenn ein Grab schon vorhanden ist
  • Rentenunterlagen
  • Versicherungspolicen bei Lebensversicherungen
An Stelle der einzelnen Urkunden genügt auch ein vollständig geführtes Familienbuch
  Das Beratungsgespräch
Folgende Details werden mit Ihnen besprochen und von uns erledigt
  • Bestattungsart
    - Erd-, Feuer oder Seebestattung
  • Bestattungsort
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier/Beerdigung
  • Beratung über Erwerb der Grabstätte
  • Erstellung der Todesanzeigen und Trauerdrucksachen
  • Erstellung der Sterbebilder
  • Terminfestlegung mit Pfarrer bzw. weltlichen Redner
  • Festlegung der musikalischen Begleitung für die Trauerfeier
  • Bestellung Sargschmuck
  • Bestellung von Kränzen, Gestecken und Handsträußen
  • Abrechnung mit zuständiger Krankenkasse
  • Abrechnung mit Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Abmeldung der Rente(n)
  Diese Punkte sollten von Ihnen geklärt bzw. erledigt werden
  • Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen
  • Trauerkleidung kaufen
  • weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • den Sterbefall beim Arbeitgeber und beim Berufsverband melden
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversiche- rungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Abmelden des Autos und der Kfz.-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Abbestellung Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigung der Kunden
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst