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Was ist bei Eintritt eines Sterbefalls zu
tun? |
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Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist:
- Arzt verständigen
- dieser stellt die Todesbescheinigung
aus
- Bestattungsinstitut M. Reisegast
verständigen (Tel.: 08638 - 9 42 90)
- wir sind Tag und Nacht, auch an Sonn- und
Feiertagen dienstbereit und überführen den Verstorbenen vom Sterbeort
zum Friedhof. Selbstverständlich kann ein Verstorbener auf Wunsch auch
eine gewisse Zeit im Haus verbleiben.
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Wenn der Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim eingetreten
ist:
- zuerst uns verständigen!
- Sie müssen nicht unbedingt selbst zum
Krankenhaus kommen. Wir erledigen für Sie alle dort anfallenden
Formalitäten und überführen dann zum jeweiligen
Beerdigungsort.
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Folgende Unterlagen sollten
Sie zum Beratungsgespräch für uns bereithalten
(Diese Unterlagen sind für uns notwendig, um bei
den jeweiligen Standesämtern für Sie die Sterbeurkunden beantragen zu
können)
- bei Ledigen: Geburtsurkunde,
Personalausweis
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde,
Personalausweis
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde,
Scheidungsurteil und Personalausweis
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde
des Ehepartners, Personalausweis.
- Graburkunde, wenn ein Grab schon vorhanden
ist
- Rentenunterlagen
- Versicherungspolicen bei
Lebensversicherungen
An Stelle der einzelnen Urkunden
genügt auch ein vollständig geführtes
Familienbuch |
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Das
Beratungsgespräch Folgende Details
werden mit Ihnen besprochen und von uns erledigt
- Bestattungsart
- Erd-, Feuer oder
Seebestattung
- Bestattungsort
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche
für die Trauerfeier/Beerdigung
- Beratung über Erwerb der
Grabstätte
- Erstellung der Todesanzeigen und
Trauerdrucksachen
- Erstellung der Sterbebilder
- Terminfestlegung mit Pfarrer bzw. weltlichen
Redner
- Festlegung der musikalischen Begleitung
für die Trauerfeier
- Bestellung Sargschmuck
- Bestellung von Kränzen, Gestecken und
Handsträußen
- Abrechnung mit zuständiger
Krankenkasse
- Abrechnung mit Lebensversicherungen bzw.
Sterbekassen
- Abmeldung der Rente(n)
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Diese Punkte
sollten von Ihnen geklärt bzw. erledigt werden
- Adressen für Anschriften bei
Trauerbriefen zusammenstellen
- Trauerkleidung kaufen
- weitere Angehörige und Freunde
benachrichtigen
- den Sterbefall beim Arbeitgeber und beim
Berufsverband melden
- Erbschein beantragen und Testament
eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
- bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder
bei den Landesversiche- rungsanstalten den Rentenanspruch geltend
machen
- Abmelden des Autos und der
Kfz.-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei
Vereinen
- Abbestellung Dienstleistungen
(Lebensmittel)
- Versorgung der Haustiere
- Versorgung der Blumen und Pflanzen
- Regelung
Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen
ändern
- Fälligkeit von
Terminzahlungen
- Regulierung der Heizungsanlage
- Abstellen von Gas und Wasser
- Fenster verschließen (Stecker aus
Steckdosen entfernen)
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung der Kunden
- Einschaltung eines
Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung - Beantragung der
Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und
Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
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