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Vorsorge

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Jeder Mensch hat das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und alle damit verbundenen Entscheidungen selbst zu treffen. Es kann jedoch vorkommen, dass Menschen nicht mehr dazu in der Lage sind ihren Willen frei zu äußern, beispielsweise nach einem schweren Krankheitsverlauf. Gerade in solchen Fällen steht oft die Frage im Raum, ob lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Vor diesem Hintergrund sorgt eine Patientenverfügung für Klarheit und übermittelt den Angehörigen und Ärzten den letzten Willen des Verfügenden im Fall eines schweren Unfalls oder einer tödlichen Krankheit. Dabei sind die Bestimmungen bindend, treten allerdings nur dann in Kraft, wenn ein Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern. So bleibt im Zweifelsfall der Patientenwille gewahrt.

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Patientenverfügung und Formvorschriften

Eine Patientenverfügung bedarf keiner bestimmten Form, sie muss nur unterschrieben sein. Sie sollten den Text regelmäßig, zum Beispiel jährlich, bestätigen, am besten mit Datum und Unterschrift, und dafür sorgen, dass Ihre Verfügung auch gefunden wird. Auch eine Eintragung ins Vorsorgeregister ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Staatliche Information zur Patientenverfügung

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

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Kirchliche Information zur Patientenverfügung

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.

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